Kopfbild Mitteilungen

Die Härtefallhilfe des Kantons Bern tritt in Kraft

Ab heute Montag, 4. Januar 2021 startet das COVID-19 Programm «Härtefallhilfe für Unternehmungen» des Kantons Bern. In einer ersten Phase können Gesuche für Sofortunterstützung eingereicht werden. Voraussichtlich ab dem 1. März 2021 können dann Gesuche um eine Bürgschaft eingereicht werden. Insgesamt stehen im Kanton Bern 208 Millionen Franken dafür zur Verfügung.

Unternehmungen, die stark unter den Folgen der COVID-19-Pandemie leiden, können beim Kanton Bern finanzielle Unterstützung beantragen. Für die Härtefallmassnahmen stehen im Kanton Bern 208 Millionen Franken zur Verfügung. Mit den Härtefallmassnahmen sollen Unternehmungen, die vor der aktuellen Krise wirtschaftlich gesund waren, Hilfe erhalten und so Arbeitsplätze sichern. Der Regierungsrat des Kantons Bern hat in der Härtefallverordnung zwei Unterstützungsmassnahmen definiert: Eine Unternehmung erhält entweder Sofortunterstützung (bei einem Jahresumsatz von mindestens 100 000 Franken) oder eine Bürgschaft (bei einem Jahresumsatz von mindestens 2 Millionen Franken). Eine kumulative Unterstützung ist ausgeschlossen.

Sofortunterstützung und Bürgschaften

Ab dem 4. Januar 2021 können Gesuche für Sofortunterstützung eingereicht werden. Dies ist bis am 31. März 2021 möglich. Bei diesem Teil der Härtefallhilfe werden à-fonds-perdu Beiträge von bis maximal 200'000 Franken ausbezahlt werden. Zielgruppe hierbei sind kleinere Unternehmungen, die eine geringere finanzielle Unterstützung benötigen, welche aber rasch erfolgt. Voraussichtlich ab dem 1. März 2021 können dann Gesuche um eine Bürgschaft eingereicht werden. Dieser Teil der Härtefallhilfe richtet sich an grössere Unternehmungen. Alle erforderlichen Informationen finden Sie auf der entsprechenden Webseite des Kantons Bern: Härtefallmassnahmen für Unternehmungen.

Unterstützung bei Gesuchen

Für Unternehmungen aus dem Wirtschaftsraum Thun steht das «WRT Coronavirus Beraternetz» zur Unterstützung bereit. Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, finden Sie alle Informationen auf der entsprechenden WRT-Seite: Kontaktpersonen. Beim Amt für Wirtschaft des Kantons Bern steht Ihnen die Hotline für die Härtefallhilfe unter der Nummer 031 636 96 00 zur Verfügung. Ebenso können Fragen via E-Mail an covid.support@be.ch gestellt werden.


Auskünfte an die Redaktionen:

Stefan Otziger
Geschäftsführer Wirtschaftsraum Thun
Telefon 078 790 17 16

Monika Keller
Projektleiterin Wirtschaftsraum Thun
Telefon 079 474 16 31


Thun, 4. Januar 2021

  • Teilen auf: